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854 Unterschriften erreichten die Freien Wähler nachdem im vergangenen Herbst bekannt geworden war, dass die Stadt Lauf (so stand es in Bispings Sitzungsvorlage) die alte Vereinbarung (öffentliche Nutzung des Hallenbads) mit dem Landratsamt aufheben wollte.
Mit dem Landkreis – als Partner – ins Gespräch kommen, war unser Drängen. Stattdessen stellte der empfehlende Ausschussbeschluss vom Herbst die Stadt ins Abseits und das Bad an die Grenze der Schließung. Keinen Zweifel an der drohenden Schließung lässt folgender Satz aus einem Schreiben des Kreiskämmerers Rapp: "Es liegt damit einzig und allein im Verantwortungsbereich der Stadt Lauf a.d.P., ob im Hallenbad am Gymnasium auch weiterhin Öffentlichkeitsschwimmen möglich ist. Der vorgeschlagene Beschluss würde bedeuten, dass die Stadt Lauf a.d.P. das Bad der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stellen möchte." Auch der Fortbestand der Trainingszeiten für die SG und die Wasserwacht waren nicht gesichert. Wie man unter diesem Kenntnisstand von einer „Phantomdiskussion“ über das Hallenbad sprechen mag, soll Bispings Geheimnis bleiben.
Etwa 10.000 mal pro Jahr dreht sich das Eingangskreuz zum Hallenbad. Auch wenn sicher viele Schwimmer das Bad mehrfach besuchen, bleibt eine sehr hohe Attraktivität, die das Hallenbad für Menschen aus Lauf und Umgebung ausstrahlt. Die im März vorgelegten städtischen Ideen sahen bei weitem nicht mehr so dramatisch aus, jedoch macht es aus unserer Sicht wenig Sinn, bei einem sehr gut besuchten Bad die Öffnungszeiten drastisch zu reduzieren – zumal auch die Verwaltung auf Rückfrage meint, dass damit die Unterhaltskosten nicht gesenkt werden könnten. Am Ende konnten wir tatsächlich Einschnitte abwenden. Lediglich die Besucher müssen einen maßvoll höheren Eintrittspreis bezahlen. Damit – so die zahlreichen Rückmeldungen an uns – könne man leben. Wir stellen fest, dass mit dem gefassten Beschluss, Bisping einmal mehr gegen den Vorschlag seiner Verwaltung gestimmt hat. Das Phantom der Phantomdiskussion setzt sich also wieder an die Spitze einer Gegenbewegung, die er selbst zu verantworten hat.